Sunny Springe

Kurzbericht zum Freiheitsentzug des kleinen Mädchens Sunny aus Springe

Die Vision einer Partnerschaft mit dem Kindesvater endete bereits 2017, als die Kindesmutter Ihn überraschte wie er an der Scheide des Babys hantierte. Gegenüber der damaligen Hilfe vom Hebammenzentrum gab er das unter Tränen zu; diese informierte das Jugendamt Hannover; er bekam nur noch begleitete Umgänge; startete eine Klagewelle von inzwischen über 15 Klagen und diversen Strafanzeigen.

Als Sunny Oktober 2020 nach einem begleiteten Umgang mit dem Kindesvater (KV) aus der Scham blutete, stellte die Kinderärztin Hämatome im Schambereich fest; überwies Sunny an die Rechtsmedizin MHH; diese konnten die Hämatome nicht sicher bestätigen, ein Jungfernhäutchen fanden Sie nicht.

Im August 2021 entstand nach unbegleiteten Umgängen erneut ein Verdacht gegen den KV, jetzt überwies das Jugendamt Springe Sunny an die Rechtsmedizin MHH; diese stellten ein stark sexualisiertes Verhalten des kleinen Mädchens fest. 

Aufgrund des Krankheitsbildes von Sunny wurden durch das SPZ Bult alle Gesundheits- / Fördermaßnahmen begleitet und entwickelt. Als Sunny bei einer Untersuchung ein massives sexualisiertes Verhalten zeigte, wurden das Jugendamt Springe und die Kindesmutter schriftlich sehr differenziert informiert. Das SPZ empfahl die unbegleiteten Umgänge sofort einzustellen; das Jugendamt Springe wurde sofort aktiv und untersagte diese Aussage. Die Umgänge blieben unbegleitet!

Als Sunny im Kindergarten so heftig ein sexualisiertes Verhalten zeigte, das diese alle Puppen herausnehmen mussten, wurde hierzu eine Gesprächsrunde aller involvierten Personen/Ämter organisiert. Die Situation wurde erörtert; das Jugendamt trug vor, das auch die Familienhilfe nach unbegleiteten Umgängen ein sexualisiertes Verhalten von Sunny feststellte; man würde jetzt aktiv werden ....... Daraufhin erweiterte das Jugendamt Springe den Ablauf der unbegleiteten Umgänge; der Kindesvater hatte das Mädchen jetzt sogar bis zu einer Woche .......

2023 wurde Sunny zur Erstellung eines weiteren Gutachtens für ½ Jahr stationär an die St. Elisabeth Stiftung nach Detmold abgegeben. Die Problematik des sexualisierten Verhaltens wurde vorab mit den dortigen Psychologen Frau Hoffmann/Herrn Eyper sehr detailliert besprochen.

Nach knapp ½ Jahr bat der Psychologe Eyper / St. Elisabeth Stiftung zum Gespräch. Er erklärte, das die Einrichtung auf die Beurteilung von sexualisiertem Verhalten nicht, oder nur geringfügig eingerichtet ist!!!! (Warum hat er dann das Mädchen aufgenommen?)

Das wäre aber nicht schlimm, weil, Zitat Herr Eyper: ' die Kindesmutter unbewusst durch Gedankenübertragung das Kind und alle handelnden Personen manipuliert. Die Kindesmutter ist bindungsintolerant. Er kann ausschießen das der Kindesvater das Kind missbraucht. Die Kindesmutter ist an allem schuld'.

Er erklärt dies so: Wenn er sich am Bein verletzt und eine Hose trägt, sieht dies niemand, jedoch sein Schmerz/Verhalten würde für umstehende Personen erkennbar sein. Die Kindesmutter gefährdet das Mädchen massiv, er hat mit dem Jugendamt Springe bereits besprochen, das Sunny nach den vereinbarten 6 Monaten nicht frei kommt; er hätte in der Einrichtung gerade noch Platz für ein Kind....

Als ich schockiert anmerkte, das Behauptungen wie Bindungsintoleranz von führenden Psychologen bestritten werden, schrie mich Herr Eyper an, beschimpfte mich: 'ich wäre ein nichts' , sofort müsse ich das Haus verlassen .......

Fortan drohte das Jugendamt Springe ständig mit einem 8A Verfahren und nötigte die Kindesmutter, weiter dem Verbleib ihrer Tochter in Detmold zuzustimmen. Diese hatte einfach Angst, das Sunny sonst irgendwohin gebracht wird und sie ihre Tochter gar nicht mehr sehen kann. Inzwischen haben Eyper/Jugendamt Springe/AG Springe das kleine Mädchen fest dorthin verfrachtet.


 

Fazit: Herr Eyper/St. Elisabeth Stiftung in Detmold unterstellt der Kindesmutter: 'Sie kann durch Gedankenübertragung, auch über weite Entfernungen, Sunny so manipulieren, das diese diverse sexualisierte Handlungen an sich und Freundinnen ausführt. Ärzte und auch sonstige Personen manipuliere sie so, das diese Denken, der Kindesvater wäre der Verursacher. Dies mache sie unwissentlich und besonders intensiv nur dann, wenn die Umgänge mit dem Kindesvater unbegleitet sind'.

Diese Kindesmutter aus Springe bei Hannover ist eine fürchterliche Gefahr für Sunny. 

Dies behauptet der Psychologe Eyper /St. Elisabeth Stiftung in Detmold.

Das Jugendamt Springe beruft sich auf solchen Mist.

Das Amtsgericht Springe urteilt gegen Kind und Mutter.

Die Lottozahlen kann die Kindesmutter immer noch nicht manipulieren....

 

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Dieser Kurzbericht zeigt nur ansatzweise die Dramatik, welche zum Freiheitsentzug des kleinen Mädchens, geführt hat. Mittlerweile hat Sunny bereits über 2 Jahre in der St. Elisabeth Stiftung Detmold verbringen müssen; sie will nach Hause; leidet heftig.

Bei umfassend objektiver Betrachtung der Handlungsmuster des Jugendamtes Springe wird deutlich, das immer nur auf die Kindesmutter 'eingeschlagen' wird; selbst durch den Kindesvater ausgelöste Polizeieinsätze, von ihm nicht wahr genommene Termine Ergo/Kindergeburtstag... werden der Kindesmutter angelastet.... es wird aktiv gegen das Kindeswohl agiert.... Real erleben wir hier die Strukturen einer patriarchischen Gesellschaft: Der Kindesvater bleibt unantastbar herrschend. 

 

Sunnys Leidensweg ist sehr gut beweisbar, auch durch umfangreiches Bildmaterial. 

Ich erarbeite jetzt eine umfassend präzise Dokumentation zwecks Veröffentlichung: Nur so wird es möglich sein, Sunny und auch wohl mehr als 1000 weiteren Kindern/Elternteile mit gleichem/ähnlichem Schicksal zu befreien/helfen. 

 

Abschließend 2 Buchempfehlungen aus meiner Region:

CHRISTINA MUNDLOS: MÜTTER KAGEN AN /EN9783963173325

JESSICA REITZIG: IM ZWEIFEL GEGEN DAS KIND /EN9783430211000

(Ratsherrin in Langenhagen bei Hannover)

 

 

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…. hier nur einige wenige Infos in Sachen Kindeswohlgefährdung durch Jugendämter, Gerichte, ….


 

Studie zu sexueller Gewalt

Millionen Menschen in Deutschland werden im Kindes- und Jugendalter Opfer von sexueller Gewalt.

Einer Mannheimer Studie zufolge haben 12,7 % Prozent der 18- bis 59- Jährigen solche Taten als Kinder oder Jugendliche erlebt – 5,7 Millionen Menschen!

Erstmals zeigt die Erhebung nach Angaben der Forscher das Ausmaß der Taten und die Verteilung der Tatorte.

Demnach berichten Betroffene am häufigsten, in der Familie oder durch Verwandte sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Betroffen seien vor allem Frauen.


 

Mutmaßliche Vergewaltigungsopfer: EGMR macht Frankreich Vorwürfe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich mangelnden Schutz dreier zum Tatzeitpunkt minderjähriger mutmaßlicher Vergewaltigungsopfer attestiert. Das Gericht stellte sich auf die Seite von drei Frauen, die nach eigenen Angaben im Alter von 13, 14 und 16 Jahren vergewaltigt und anschließend nicht ausreichend von den Behörden geschützt wurden.

Die Klägerinnen argumentierten, ihr Alter und ihre Verletzlichkeit zum damaligen Zeitpunkt hätten stärker berücksichtigt werden müssen.


 

Kindesentzug: Belgien verurteilt

Ein belgisches Berufungsgericht hat dem Staat Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Kolonialherrschaft in Afrika vorgeworfen. Das Urteil wurde in einem Verfahren um fünf Frauen gefällt, die als Kleinkinder ihren schwarzen Müttern weggenommen wurden.

Der Rechtsstreit dauerte sechs Jahre. In erster Instanz war die Klage 2021 abgewiesen worden. Während der Kolonialherrschaft im Kongo von 1908 bis 1960 wurden die Kinder ihren Familien weggenommen und in religiöse Einrichtungen und Heime gegeben.


 

BVG Karlsruhe: Misshandlungsverdacht kann Sorgerechtsentzug rechtfertigen

Eine Trennung von den Eltern sei nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Diese seien aber erfüllt, wenn «sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt», teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter mit. (Az. 1 BvR 1807/20)


 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2023 - 1 U 6/21

Das Jugendamt hätte aber das dann ihm übertragene Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht pflichtwidrig länger als notwendig zugunsten einer Fremdunterbringung ausüben dürfen. Sprich, die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes hätte schneller prüfen und entscheiden müssen, ob eine Rückkehr des Kindes in den mütterlichen Haushalt oder gar ein Wechsel in den väterlichen Haushalt dem Kindeswohl eher entspricht als die Heimunterbringung. Dies hätte das Jugendamt mit dem ihm übertragenen Recht veranlassen müssen, tat es aber nicht.


 

Mutter wehrt sich gegen Bremer Jugendamt 

Weil der Vater gewalttätig sein soll, kommt ein Anderthalbjähriger zum Schutz ins Heim. Die Mutter soll das Sorgerecht verlieren. Die Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe sieht eine "Täter-Opfer-Umkehr". 


 

Mutter verklagt gegen Jugendamt Lippe auf über 500.000,- € Schadenersatz

Der Sohn wurde rechtswidrig vom Amt in Obhut genommen. Die Mutter verlangt Schadenersatz. Der Vorgang ging über die Medien und zeigt wie widerlich mit der Behauptung 'Bindungsintoleranz' den Kindern Schaden zugefügt wird. (ZDF:WISO Dez2022, Printmedien)


 

Bielefeld: Kind zu Unrecht aus Familie geholt - Gutachterin zahlt 35.000 Euro

Das Bielefelder Jugendamt hat ein 18 Monate altes Mädchen mit Hilfe eines Familienrichters aus einer Familie geholt – zu Unrecht,...

 

 

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